Kommission
In Kommission nehmen – was bedeutet das?
- Du überlässt mir Dein Brautkleid zur Kommission für 9 Monate, zum Zweck des Verkaufs an Dritte.
- Alle kleider in meinem tüllraum sind selbstverständlich gegen einbruch, diebstahl, brand sowie beschädigungen bei anprobe versichert.
- Du Findest während der vereinbarten 9 Monate privat eine/n Käufer/in für das Kleid, so muss der Verkauf auch in diesem Fall über mich abgewickelt werden. Die Provision beträgt in diesem Fall 10% des vereinbarten Betrages zur Auszahlung an Dich.
- dein Kleid muss in einem einwandfreien Zustand sein, das heißt, KEINE Löcher, Risse oder Flecken
- dein Kleid muss professionell gereinigt sein (Beleg)
- der neupreis deines kleides kann durch eine rechnung belegt werden.
Wird dein Brautkleid in meinem TÜLL*RAUM aufgenommen, schließen wir natürlich einen Kommissionsvertrag und schon hat Dein Brautkleid die Möglichkeit, eine zweite Braut zu verzaubern.